Die Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte fühlt sich als Einrichtung der Selbsthilfe durch die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in ihrer Arbeit bestätigt und begrüßt ausdrücklich die in der Konvention formulierten Forderungen. Deshalb schließt sie sich der Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. zur Umsetzung der UN-Konvention an und wird ihre Angebote in diesem Sinn ständig überprüfen und weiterentwickeln.
Der Abbau von Informations-, Kommunikations- und Mobilitätsbarrieren und die bestmögliche Beratung sowie pädagogische und rehabilitative Förderung von blinden und sehbehinderten Menschen in den verschiedenen Lebensphasen steht dabei im Zentrum ihres Handelns.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Förderung, Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben, Maßnahmen und zeitgemäßen Konzepten zur Rehabilitation und Integration von blinden und sehbehinderten Menschen
- die Förderung bedürftiger blinder und sehbehinderter Menschen durch Hilfsmittel
- die finanzielle Förderung bedürftiger blinder und sehbehinderter Menschen
- die Bereitstellung geeigneten Wohnraumes und betreuender Rahmendienste
- die Vergabe von Forschungsaufträgen
Unsere Stärke
Die Verbesserung von Lebensperspektiven sowie die innovative
(Weiter-)Entwicklung von Berufen für blinde und sehbehinderte Menschen.
Zu folgenden Grundsätzen verpflichten wir uns:
Personal
Mitarbeiter*innen tragen entscheidend zur Qualität unserer Arbeit bei. Wir setzen daher nur gut qualifiziertes Personal in den einzelnen Dienstleistungsbereichen ein. Unsere Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, vor allem hinsichtlich ihrer Arbeit mit Blinden und Sehbehinderten.
Vorstand und Führungskräfte übernehmen unternehmerische Verantwortung, in dem sie ihre Bereiche zielorientiert ausrichten und wirtschaftlich gestalten.
Ratsuchende, Maßnahmeteilnehmende
Unsere Angebote können von blinden und sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und Religionszugehörigkeit. Wir arbeiten transparent in Bezug auf Zielsetzung, Teilnahmevoraussetzung, Teilnahmebedingungen, Abschluss, Dauer, Ort, Finanzierung, Umfang und Methoden der Maßnahmen. Unsere Maßnahmen ermöglichen ein sachgerechtes Lernen, das sich an den Bedürfnissen der Teilnehmenden orientiert. Bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung werden aktuelle Arbeitsmarktbedingungen und berufliche Qualifikationsanforderungen berücksichtigt sowie weitgehend inklusiv durchgeführt. Das Lehr- und Lernmaterial sowie die Methoden der Qualifikation entsprechen den fachdidaktischen sowie blinden und sehbehindertenspezifischen Anforderungen und Standards.
Kostenträger und Zuwender
Wir garantieren Kostenträgern, Spendenden und Personen oder Institutionen, die der Stiftung Mittel zuwenden, den sorgfältigen und wirtschaftlichen Umgang mit den Stiftungsmitteln sowie die Beachtung der jeweils zutreffenden Bestimmungen und Gesetze.