Entwicklung und Evaluation eines Interventionskonzepts
zur Beratung und Begleitung älterer Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit
Die Zahl älterer sehbehinderter Menschen steigt kontinuierlich an. Obwohl mehr als zwei Drittel der Blinden und Sehbehinderten über 60 Jahre alt sind, herrscht derzeit ein Mangel an adäquaten altersspezifischen Beratungs- und Rehabilitationsstrukturen. Allein die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) betrifft schon jetzt schätzungsweise zwei Millionen – in der Regel ältere – Menschen in Deutschland. Aufgrund des demographischen Wandels werden die Erkrankungsraten tendenziell weiter zunehmen. Damit steigt auch das Risiko einer Sehbehinderung im Alter. Spezielle Angebote für diese Gruppe gibt es bisher nur vereinzelt und unsystematisch. Ist es schon für jüngere Menschen häufig schwierig, sich im Dschungel der Zuständigkeiten zurecht zu finden, so lässt mit zunehmendem Alter die Fähigkeit nach, sich in den Beratungsangeboten zu orientieren, diese wahrzunehmen und den Anspruch darauf durchzusetzen.
Kernstück des Konzeptes zur Förderung sehbehinderter Senioren ist ein Sozialpädagoge mit dem Schwerpunkt Beratung: Der „Lotse“.
Der „Lotse“ berät und begleitet ältere sehbehinderte oder blinde Menschen persönlich und individuell. Die Beratung kann in der Stiftung oder bei den Betroffenen zu Hause stattfinden.
Der Sozialpädagoge hilft bei der Verarbeitung der eingetretenen Behinderung und der damit verbundenen Probleme. Er informiert über die Angebote von Fachdiensten im medizinischen Bereich sowie über die vielseiteigen städtischen, kirchlichen und kulturellen Angeboten für Senioren und Sehbehinderte in Frankfurt. Der Seniorenberater stellt den Kontakt zu Selbsthilfeorganisationen zum Austausch mit Betroffenen her. Ratsuchende ältere Menschen erhalten bei ihm Informationen zu den Angeboten der Stiftung wie die „Sehrestberatung“, Schulungen in „Orientierung und Mobilität“ sowie Training in „lebenspraktischen Fertigkeiten“ und werden bei der Suche nach geeigneten Schulungen unterstützt.
Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität zu erhalten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, um den verfrühten Wechsel aus den „eigenen vier Wänden“ in einen stationären Aufenthalt zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Verstetigung
Das entwickelte Programm soll nach Ablauf der dreijährigen Projektphase in die Regelversorgung von blinden und sehbehinderten Menschen übernommen werden.
Als Teil dieser über das Projekt hinausweisende Aufgabe ist dabei sowohl die zukünftige Kostenträgerschaft nach Projektende sowie die Entwicklung einer Betreuungsstruktur zu klären, die so weit wie möglich auf die regionalen Strukturen zur Versorgung von Senioren zurückgreift und die Herausbildung unnötiger Sonderstrukturen vermeidet.
Als weiteres Ergebnis soll ein Schulungskonzept zur Qualifikation von Beratern/Lotsen erarbeitet werden, dass durch die ausgewiesene Expertise im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich von Sehbehinderung und Blindheit von der Deutschen Blindenstudienanstalt e.V. Marburg entwickelt werden könnte.